Wir nehmen uns Zeit für eine ausführliche Beratung. Unser Fachpersonal informiert Sie gerne über unsere Leistungen und Ihre Rechte gegenüber möglichen Kostenträgern, wie Kranken- oder Pflegekassen bzw. Sozialhilfeträgern. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung. Pflegebedürftige, die sich für die Geldleistung aus der Pflegeversicherung entschieden haben, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungbesuch nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Dazu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.